Der Weg zum Führerausweis

  • Lernfahrausweis beantragen. Dies ist frühestens 2 Monate vor dem 18. Geburtstag möglich. Entsprechende Formulare sind auf dem Strassenverkehrsamt / Motorfahrzeugkontrolle erhältlich.

             LINK:

             Motorfahrzeugkontrolle Solothurn: www.mfk-so.ch
             Strassenverkehrsamt Bern:            www.pom.be.ch

 

  • Der Nothelferkurs ist vor der ersten Theorieprüfung einzureichen.
    Einmal absolviert ist dieser 6 Jahre gültig.
  • Sehtest bei einem Optiker oder Augenarzt machen. Antragsformular und 2 farbige Passfotos im Format 35.00 mm x 45.00 mm mitnehmen.
  • Das ausgefüllte Antragsformular ist bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde abzugeben (Pass oder Identitätskarte mitnehmen). Es kann auch persönlich auf dem Strassenverkehrsamt abgegeben werden (Pass oder Identitätskarte nicht vergessen).
  • Nach Eingang des Gesuchs sendet das Strassenverkehrsamt den Anmeldetalon zur Theorieprüfung.
  • Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis (LFA) zugeschickt. Dieser ist genau ab dem 18. Geburtstag gültig. Die Theorieprüfung kann frühestens ein Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
  • Nun folgt die praktische Fahrausbildung.
  • Verkehrskundeunterricht (VKU): Der obligatorische VKU kann erst nach bestandener Theorieprüfung besucht werden. (2 Jahre gültig).
  • Jetzt geht's zur Praktischen Prüfung.

 

Fahrschule Kaiser

Marc Kaiser

 

Solothurnstrasse 23

3297 Leuzigen

 

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