- Lernfahrausweis beantragen. Dies ist frühestens 2 Monate vor dem 18. Geburtstag möglich. Entsprechende Formulare sind auf dem Strassenverkehrsamt / Motorfahrzeugkontrolle erhältlich.
LINK:
Motorfahrzeugkontrolle Solothurn: www.mfk-so.ch
Strassenverkehrsamt Bern: www.pom.be.ch
- Der Nothelferkurs ist vor der ersten Theorieprüfung einzureichen.
Einmal absolviert ist dieser 6 Jahre gültig.
- Sehtest bei einem Optiker oder Augenarzt machen. Antragsformular und 2 farbige Passfotos im Format 35.00 mm x 45.00 mm mitnehmen.
- Das ausgefüllte Antragsformular ist bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde abzugeben (Pass oder Identitätskarte mitnehmen). Es kann auch persönlich auf dem Strassenverkehrsamt abgegeben
werden (Pass oder Identitätskarte nicht vergessen).
- Nach Eingang des Gesuchs sendet das Strassenverkehrsamt den Anmeldetalon zur Theorieprüfung.
- Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis (LFA) zugeschickt. Dieser ist genau ab dem 18. Geburtstag gültig. Die Theorieprüfung kann frühestens ein Monat vor Erreichen des
Mindestalters absolviert werden.
- Nun folgt die praktische Fahrausbildung.
- Verkehrskundeunterricht (VKU): Der obligatorische VKU kann erst nach bestandener Theorieprüfung besucht werden. (2 Jahre gültig).
- Jetzt geht's zur Praktischen Prüfung.